Standanmeldung Gastronomie

Die Anmeldung für die Teilnahme am CSD Hannover 2024 ist bis zum 15.03.2024 möglich.

Der Betrieb gastronomischer Stände im Rahmen des CSD.Hannover 2024 erfolgt zu folgenden Zeiten:

am Samstag, 18.05.2024 von 13:00 bis 21:00 Uhr und
am Sonntag, 19.05.2024 von 13:00 bis 21:00 Uhr

Anmeldeformular

Hinweis: Die Übersendung der Anmeldung stellt keinen Vertragsabschluss dar. Erst nachdem ihr eine Bestätigung erhalten habt, seid ihr angemeldet. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

Die Anmeldung der Kategorie "Speisen 1" umfasst den Verkauf von veganen Speisen.
Hinweis: Für den Verkauf von Waren werden durch die Landeshauptstadt Gebühren erhoben. Diese Gebühren werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt und an die Landeshauptstadt abgeführt. Die Gebühren betragen: Für Gewerbe mit hoher Wirtschaftlichkeit (beispielsweise Imbiss, Bier, Crêpes) 100,00 € pro Tag. Für Gewerbe mit niedriger Wirtschaftlichkeit 50,00 € pro Tag.

Die Anmeldung der Kategorie "Speisen 2" umfasst den Verkauf von vegetarischen Speisen.
Hinweis: Für den Verkauf von Waren werden durch die Landeshauptstadt Gebühren erhoben. Diese Gebühren werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt und an die Landeshauptstadt abgeführt. Die Gebühren betragen: Für Gewerbe mit hoher Wirtschaftlichkeit (beispielsweise Imbiss, Bier, Crêpes) 100,00 € pro Tag. Für Gewerbe mit niedriger Wirtschaftlichkeit 50,00 € pro Tag.

Die Anmeldung der Kategorie "Speisen 3" umfasst den Verkauf von Eis, Süßwaren, Crêpes, u.a.
Hinweis:Für den Verkauf von Waren werden durch die Landeshauptstadt Gebühren erhoben. Diese Gebühren werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt und an die Landeshauptstadt abgeführt. Die Gebühren betragen: Für Gewerbe mit hoher Wirtschaftlichkeit (beispielsweise Imbiss, Bier, Crêpes) 100,00 € pro Tag. Für Gewerbe mit niedriger Wirtschaftlichkeit 50,00 € pro Tag.

Die Anmeldung der Kategorie "Speisen 4" umfasst Imbiss, Pizza, Döner, Grill, u.a.
Hinweis: Für den Verkauf von Waren werden durch die Landeshauptstadt Gebühren erhoben. Diese Gebühren werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt und an die Landeshauptstadt abgeführt. Die Gebühren betragen: Für Gewerbe mit hoher Wirtschaftlichkeit (beispielsweise Imbiss, Bier, Crêpes) 100,00 € pro Tag. Für Gewerbe mit niedriger Wirtschaftlichkeit 50,00 € pro Tag.

Die Anmeldung der Kategorie "Longdrink" umfasst den Ausschank aller alkoholfreien und alkoholischen Getränke ohne Bier
Hinweis: Für den Verkauf von Waren werden durch die Landeshauptstadt Gebühren erhoben. Diese Gebühren werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt und an die Landeshauptstadt abgeführt. Die Gebühren betragen: Für Gewerbe mit hoher Wirtschaftlichkeit (beispielsweise Imbiss, Bier, Crêpes) 100,00 € pro Tag. Für Gewerbe mit niedriger Wirtschaftlichkeit 50,00 € pro Tag.

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